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Lexikon - Stand: 23.11.2010

Lieferantenkredit

Prof. Jürgen Grabe und Prof. Dr. Ute Vanini
Begriff:

L. (Liefererkredit, supplies credit, trade credit) ist der Zahlungsaufschub, den der Verkäufer von Waren oder Dienstleistungen dem Käufer gewährt (freiwilliger L.) oder der durch verzögerte Zahlung von seiten des Käufers erzwungen wird (unfreiwilliger L.).

Beispiel:

Die Kreditbeziehung zwischen dem Lieferanten und seinem Abnehmer gehört zu den Details, die im Rahmen eines Kaufvertrages zu regeln sind. Häufig findet sich folgende Formulierung: „Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen 2 % Skonto, bis 30 Tage Zahlung netto Kasse”. Der Kunde erhält also einen Preisnachlass (Skonto) von 2 % auf den Rechnungsbetrag, falls er innerhalb von 10 Tagen zahlt (sconto, ital. = Abzug). Zur Sicherung der Forderung behält sich der Lieferant meist das Eigentum an der gelieferten Sache vor (Eigentumsvorbehalt). Denkbar ist auch die Sicherung durch einen Kundenwechsel, d. h. der Abnehmer akzeptiert einen auf ihn gezogenen Wechsel. In diesem Fall kann das Zahlungsziel (die Zahlungsfrist) auch über 30 Tage hinaus verlängert werden, da der Lieferant seine Forderung durch den Wechsel gesichert hat und sich durch Einreichung des Papiers bei seiner Hausbank refinanzieren kann.

Vorteil:

Der L. wird in der Wi...

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