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FG München Urteil v. - 14 K 66/07

Gesetze: InsO § 35InsO § 38InsO § 95InsO § 96 Abs. 1 Nr. 1AO § 226 Abs. 1BGB § 387BGB § 388 S. 1UStG § 17 Abs. 2 Nr. 1 S. 2

Aufrechnung im Insolvenzverfahren

insolvenzrechtliches „Begründetsein” des Erstattungsanspruchs bei erneuter Vorsteuerkorrektur nach quotaler Befriedigung der Gläubiger

Leitsatz

1. Im Insolvenzverfahren kommt es hinsichtlich der Frage, ob ein steuerrechtlicher Anspruch zur Insolvenzmasse gehört oder ob die Forderung des Gläubigers eine Insolvenzforderung ist, nicht darauf an, ob der Anspruch zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im steuerrechtlichen Sinne entstanden war. Maßgeblich ist vielmehr, wann nach insolvenzrechtlichen Grundsätzen der Rechtsgrund für den Anspruch gelegt war.

2. Für das insolvenzrechtliche „Begründetsein” eines Vorsteuervergütungsanspruchs des Schuldners ist allein der Zeitpunkt der Leistungserbringung an diesen erheblich. Das gilt auch, soweit die zunächst infolge der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners korrigierte Vorsteuer aufgrund der quotalen Befriedigung der Gläubiger erneut zugunsten der Insolvenzmasse zu berichtigen ist.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
WAAAD-55883

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 28.10.2009 - 14 K 66/07

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