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BFH 08.07.2010 VI R 15/09, StuB 22/2010 S. 886

Einkommensteuer | Erneute Begründung einer doppelten Haushaltsführung bei Rückumzug in eine schon früher genutzte Eigentumswohnung an einem früheren Beschäftigungsort

(1) Wurde eine doppelte Haushaltsführung beendet, kann sie am früheren Beschäftigungsort auch in der dazu schon früher genutzten Wohnung erneut begründet werden. (2) Eine doppelte Haushaltsführung ist regelmäßig dann beendet, wenn der Haushalt in der Wohnung am Beschäftigungsort nicht mehr geführt wird (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5, Abs. 5, § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG).

Praxishinweise

Der BFH entschied am Fall eines Arbeitnehmers, die Grundsätze des Urteils sind aber gleichermaßen bei der betrieblich veranlassten doppelten Haushaltsführung von Stpfl., die Gewinneinkünfte beziehen, zu beachten. Eine doppelte Haushaltsführung ist z. B. beendet, wenn der Steuerzahler den Zweithaushalt nicht mehr führt, weil er eine berufliche Tätigkeit an einem anderen auswärtigen Ort aufni...

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