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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 21/10

Gesetze: ZK Art. 89 ZK Art. 105 ZK Art. 203 ZK Art. 204 ZK Art. 244 ZK-DVO Art. 529 ZK-DVO Art. 530 ZK-DVO Art. 859 UStG§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG§ 13 UStG§ 21 Abs. 1 UStG§ 21 Abs. 2 UStG § 21 Abs. 3

Zweifel an der Entstehung von Zollschuld bei Pflichtverletzung nach Beendigung des Zollverfahrens

Leitsatz

Es ist ernstlich zweifelhaft, ob infolge der Nichterfüllung einer der in Art. 204 Abs. 1 Buchst. a) und b) geregelten Pflichten eine Zollschuld noch entstehen kann, wenn die Waren bereits vor dem Pflichtenverstoß eine neue zollrechtliche Bestimmung erhalten haben und der Status der Waren durch den Pflichtenverstoß nicht mehr berührt wird (im Anschluss an , BFH-NV 2010, 1389).

Fundstelle(n):
MAAAD-55668

Preis:
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Nutzungsdauer:
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 15.09.2010 - 4 V 21/10

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