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Finanzgericht Hamburg Beschluss v. - 4 V 19/10

Gesetze: ZK Art. 79 ZK Art. 203 ZK Art. 244 ZK-DVO Art. 866 MwStSystRLArt. 30 MwStSystRLArt. 71 FGO § 69

Einfuhrumsatzsteuer entsteht grundsätzlich mit der Zollschuld

Leitsatz

Eine Einfuhr i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG ist grundsätzlich dann gegeben, wenn einer der Tatbestände der Art. 201 bis 205 Zollkodex erfüllt sind.

Für die Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer ist es nicht Voraussetzung, dass die Ware auch in den freien Verkehr gelangt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
CAAAD-55667

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss v. 15.09.2010 - 4 V 19/10

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