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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 12136/06 EFG 2011 S. 15 Nr. 1

Gesetze: AO § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO § 171 Abs. 10, AO § 180

Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 10 AO durch negativen Feststellungsbescheid

Leitsatz

  1. Zur Korrektur eines Steuerbescheides nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO.

  2. Ein negativer Feststellungsbescheid kann ein Grundlagenbescheid sein, dem Bindungswirkung für den ESt-Bescheid zukommt.

  3. Ist ein bestimmter steuerlich relevanter Sachverhalt zunächst Gegenstand eines Feststellungsverfahrens, so ist das für den Folgebescheid zuständige FA durch die Bindung an den Feststellungsbescheid gehindert, abschließend eigene Ermittlungen vorzunehmen. Die nämlichen Konsequenzen gelten auch für Fälle, in denen ein zunächst eingeleitetes Feststellungsverfahren i. S. von § 180 AO zu einem negativen Feststellungsbescheid führt.

  4. Nach dem Erlass eines negativen Feststellungsbescheides hat das für den Folgebescheid zuständige FA den Sachverhalt in eigener Zuständigkeit zu ermitteln, steuerlich zu beurteilen und die entsprechende Folgeentscheidung zu treffen bzw. einen vorhandenen Folgebescheid entsprechend zu ändern.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2011 S. 8 Nr. 17
DStRE 2011 S. 838 Nr. 13
EFG 2011 S. 15 Nr. 1
TAAAD-55657

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.09.2010 - 3 K 12136/06

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