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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 14 K 244/09

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, EStG § 9 Abs. 1, EStG § 20, EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, EStG § 7 Abs. 1 Satz 1, EStG

Zur Abzugsfähigkeit von Mobilitätskosten, Kosten für Tageszeitungen, Absetzungen für Abnutzung von Einbaumöbeln und weiterer Kosten als Erwerbsaufwendungen

Leitsatz

  1. Führt ein Stpfl. kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sind die Entnahmen für die private Nutzung des zum BV des Stpfl. gehörenden Pkw bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit nach der sog. 1 %-Regel zu bemessen.

  2. Zu den Anforderungen an den Inhalt eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches.

  3. Die Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für Fachliteratur setzt voraus, dass die Literatur im Einzelnen benannt wird und Aufwendungen durch Belege nachgewiesen werden.

  4. Aufwendungen für den Bezug regionaler wie überregionaler Tageszeitungen gehören zu den unter § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG fallenden Lebenshaltungskosten.

  5. Aufwendungen für die Zeitschrift „Der Aktionär” und für die Zeitschrift „Euro am Sonntag” können WK bei den Einkünften aus Kapitalvermögen darstellen.

  6. Die Inanspruchnahme von AfA setzt voraus, dass die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des betroffenen WG nachgewiesen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
VAAAD-55639

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 08.12.2009 - 14 K 244/09

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