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FG Köln Urteil v. - 13 K 960/08 EFG 2011 S. 105 Nr. 2

Gesetze: AO § 5AO § 237AO § 234FGO § 69 Abs 2GG Art 3 AO § 361 Abs 2

Verfahren:

Vom FA aufgezwungene Vollziehungsaussetzung

Leitsatz

1) Eine Aussetzung der Vollziehung gegen den Willen des Steuerpflichtigen ist regelmäßig ermessens- und damit rechtswidrig.

2) Die Rechtswidrigkeit der Aussetzungsverfügung kann auch mit der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen die Aussetzungsverfügung geltend gemacht werden, wenn hinreichend sicher ist, dass sich die Frage des Zinsverzichtes im Sinne des § 237 Abs. 4 AO i.V.m. § 234 Abs. 2 AO stellen wird.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
AO-StB 2011 S. 43 Nr. 2
DStRE 2011 S. 173 Nr. 3
EFG 2011 S. 105 Nr. 2
KÖSDI 2011 S. 17315 Nr. 2
NWB-Eilnachricht Nr. 45/2010 S. 3606
StBW 2010 S. 1070 Nr. 23
VAAAD-55195

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FG Köln, Urteil v. 08.09.2010 - 13 K 960/08

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