IFRS 2011
9. Aufl. 2010
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XV. Berichtsformate nach IAS 7, 34, IFRS 7 und 8
1. Kapitalflussrechnung nach IAS 7 (Cash Flow Statements)
Die Kapitalflussrechnung (cash flow statement) ist ein Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses (IAS 1.10). Die Ermittlung und Darstellung der Cash Flows wird in IAS 7 geregelt. Der Cash Flow gibt an, wie weit die Leistungen des Unternehmens in nutzbare, liquide Mittel transformiert werden konnten und wie diese verwendet wurden. Als Rechengröße dienen Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente (cash & cash equivalents). Auch die Cash Flows der im Jahresabschluss dargestellten Vorperioden sind anzugeben (IAS 7.1).
Rechengröße der Kapitalflussrechnung sind Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. Zahlungsmittel sind Barmittel und Sichteinlagen. Zahlungsmitteläquivalente sind sehr liquide, kurzfristig fällige Investitionen, die jederzeit in bekannte Geldbeträge getauscht werden können und die keinem nennenswerten Wertänderungsrisiko unterliegen (IAS 7.6). Normalerweise wird eine kurze Fälligkeitsfrist von höchstens drei Monaten verlangt (.7). Geeignet sind z. B. Wechsel und Anleihen, die innerhalb von drei Monaten nach dem Abschlussstichtag fällig sind. Die Zusammensetzung der Zahlungsmitteläquivalente und die Politik...