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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 2 K 952/2008 EFG 2011 S. 485 Nr. 5

Gesetze: UStG § 15

Vorsteuerabzug aus der Neueindeckung eines Daches im Zusammenhang mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage

Leitsatz

Als vorsteuerabzugsberechtigter Unternehmer gilt bereits, wer die durch objektive Anhaltspunkte belegte Absicht hat, eine unternehmerische Tätigkeit auszuüben und erste Investitionsausgaben für diesen Zweck tätigt. Der Betrieb einer Photovoltaikanlage erfüllt die Voraussetzungen einer unternehmerischen Tätigkeit, wenn er als Nutzung eines Gegenstandes der nachhaltigen Erzielung von Einnahmen dient.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 485 Nr. 5
KÖSDI 2011 S. 17423 Nr. 5
UAAAD-55084

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 13.04.2010 - 2 K 952/2008

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