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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 3 K 165/2007

Gesetze: FGO §§ 68 S. 1, 138 Abs. 1, BGB § 133

Erklärung zur Hauptsacheerledigung, wenn der im Klageverfahren erlassene Jahreseinkommensteuerbescheid nach § 68 FGO den angegriffenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid ersetzt

Leitsatz

Ein im Klageverfahren erlassener Jahreseinkommensteuerbescheid ersetzt den angegriffenen Einkommensteuervorauszahlungsbescheid und wird nach § 68 FGO Gegenstand des Verfahrens.

Eine Erledigungserklärung, die sich nach dem Wortlaut auf den Einkommensteuervorauszahlungsbescheid 2001 bezieht, geht aber nicht ins Leere, sondern gilt für den Einkommensteuerbescheid für 2001, der den Vorauszahlungsbescheid ersetzt. Die Erklärung zur Hauptsacheerledigung bezieht sich auf den aktuellen Streitgegenstand, auch wenn nach § 68 Satz 1 FGO eine Änderung oder Ersetzung des Streitgegenstandes eingetreten ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
GAAAD-55080

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 22.09.2010 - 3 K 165/2007

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