Arbeitshilfe Mai 2011

Geringfügigkeitsgrenze für gesplittete Abfindungszahlungen bei 5% - Mustereinspruch

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Wann ist eine Teilleistung einer Entschädigung derart geringfügig, dass sie einer Tarifermäßigung der im Folgejahr zugeflossenen Hauptleistung nicht entgegensteht - Entspricht eine Bagatellgrenze von 5 % der ratio legis des § 34 Abs. 1 EStG?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB JAAAD-55053