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BFH 25.08.2010 I R 102/09, NWB 45/2010 S. 3602

Bilanzierung | Gewinnmindernde Rücklage bei unterlassener Abzinsung von Altverbindlichkeiten im Erstjahr

Werden Darlehen, die bereits in der Bilanz zum enthalten waren, erstmals im Wege der Bilanzberichtigung in der Bilanz zum abgezinst, kann nach dem für den hierbei entstehenden Gewinn eine den Gewinn mindernde Rücklage in Höhe von sechs Zehnteln gebildet werden.

Anmerkung:

Im Streitfall sind bereits vor dem unverzinslich auf unbestimmte Zeit gewährte Gesellschafterdarlehen durch das Finanzamt abweichend von der aufgestellten Bilanz erstmals für 2002 abgezinst worden, und zwar mit dem 9,3fachen der nach einem Zinsfuß von 5,5 % bemessenen Jahreszinsen. Der BFH hat die daraufhin beantragte Bilanzänderung in Gestalt der Bildung einer den Gewinn mindernden Rücklage gem. § 52 Abs. 16 Satz 8 EStG, soweit sie das Finanzgericht in Höhe von sechs Zehnteln (nicht mehr von neun Zehnteln, wie sie 199...

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