BMF - IV D 3 -S 7359/10/10004 BStBl 2010 I S. 1280

Umsatzsteuer; Verlängerung der Frist für die Abgabe von Anträgen auf Vorsteuer-Vergütung für das Kalenderjahr 2009

Bezug: (BStBl 2009 I S. 1520)

Der EU-Ministerrat hat am die Richtlinie 2010/66/EU zur Änderung der Richtlinie 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige (ABl. EU 2010 Nr. L 275 S. 1) verabschiedet. Danach wird die Frist, bis zu der EU-einheitlich Vorsteuer-Vergütungsanträge für das Kalenderjahr 2009 eingereicht werden können, bis zum verlängert. Eine entsprechende Umsetzung dieser Verlängerung durch Änderung der UStDV ist nicht mehr möglich.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird deshalb entsprechend den Regelungen der Richtlinie 2010/66/EU in Abweichung von § 61 Absatz 2 Satz 1 UStDV zugelassen, dass im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer die Vergütung von Vorsteuerbeträgen für das Kalenderjahr 2009 bis zum beantragen können.

Entsprechend kann ein im Inland ansässiger Unternehmer einen Antrag auf Vergütung von Vorsteuerbeträgen in einem anderen EU-Mitgliedstaat unter den Bedingungen des § 18g UStG für das Kalenderjahr 2009 dem Bundeszentralamt für Steuern bis zum übermitteln.

Dieses Schreiben wird im Bundessteuerblatt I veröffentlicht.

BMF v. - IV D 3 -S 7359/10/10004

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BStBl 2010 I Seite 1280
GStB 2011 S. 7 Nr. 2
StB 2010 S. 423 Nr. 12
StBW 2010 S. 1028 Nr. 22
UR 2010 S. 922 Nr. 23
UStB 2010 S. 365 Nr. 12
GAAAD-54714