Besteuerungsgrundlage bei Geldspielautomaten mit Gewinnmöglichkeit
Leitsatz
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Unvereinbarkeit des § 4 Abs. 1 SpStG mit Art. 3 Abs. 1 GG ist bindend.
Für eine erneute Vorlage an das Bundesverfassungsgericht besteht kein Raum. Insbesondere ergeben sich auch keine verfassungsrechtlichen
Bedenken im Hinblick auf die Abwälzbarkeit der Steuer.
Der Steuertatbestand erfüllt auch die Voraussetzungen einer örtlichen Radizierung. Der Gesetzestext beschränkt die Belegenheit
zwar nicht ausdrücklich. Vielmehr ergibt sich der beschränkte Geltungsbereich aus der auf örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern
begrenzten Gesetzgebungskompetenz der Freien und Hansestadt Hamburg nach Art. 105 Abs. 2a GG und dem verfassungsrechtlich
gewachsenen Verständnis, dass es sich bei der Spielgerätesteuer um eine örtliche Vergnügungsteuer in der Tradition hergebrachter
örtlicher Verbrauch- und Aufwandsteuern mit örtlich bedingtem Wirkungskreis handelt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): SAAAD-54616
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 02.02.2010 - 2 K 232/09
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