Übungen zum öffentlichen Recht und Europarecht

1. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61751-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60491-1

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Übungen zum öffentlichen Recht und Europarecht (1. Auflage)

Teil 2: Übungsfälle zu den Grundrechten

Fall 1: Der verlegene Verleger

Fall 1
Sachverhalt

V ist Verleger und stellt Ausbildungsliteratur für Jura-Studenten her. U. a. verlegt er in einer Auflage von 5.000 Stück das von A verfasste Lehrbuch „Grundrechte„. Nachdem dieses Buch zum ersten Mal bei V erschienen ist, fordert A den V auf, die ihm zustehenden Freiexemplare zu liefern. A beruft sich dabei auf das formell ordnungsgemäße, am 1. 1. des Jahres in Kraft getretene AutorenG (Gesetz zum Schutz der Rechte von Autoren), in dem § 1 wie folgt lautet:

Auszug aus dem Autorengesetz

§ 1 AutorenG

Der Verleger eines Werkes aus dem Bereich der Ausbildungsliteratur ist verpflichtet, dem Autor auf je 100 Abzüge fünf Freiexemplare, jedoch im Ganzen nicht weniger als 15 und nicht mehr als 50 Stück zu liefern.

Als V von diesem Gesetz erstmalig hört, meint er, dass es ihn in seinen Grundrechten verletze. Er hält dieses Gesetz für verfassungswidrig, da er meint, dass es die Rechte von Verlegern in unverhältnismäßig starker Form einschränke.

V meint, dass ihn dieses Gesetz in seinen Rechten aus Art. 5, Art. 12, und 14 GG verletze. Er will am 1. 8. des Jahres gegen das Gesetz Verfassungsbeschwerde erheben.

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