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BMF 01.10.2010 IV D 3 - S 7015/10/10002, NWB 44/2010 S. 3516

Umsatzsteuer | BMF veröffentlicht neuen Anwendungserlass

Die Bundesregierung hat am die Aufhebung der UStR 2008 mit Wirkung v. beschlossen. An die Stelle der UStR tritt nun der mit herausgegebene Umsatzsteuer-Anwendungserlass (kurz: UStAE). Der UStAE wird mit Wirkung v. – also in unmittelbarem Anschluss an die Aufhebung der UStR 2008 – eingeführt. Er gilt damit, soweit sich aus ihm nichts anderes ergibt, für Umsätze, die nach dem ausgeführt werden. Bisher ergangene Anordnungen, die mit dem UStAE im Widerspruch stehen, sind nicht mehr anzuwenden. Der UStAE soll regelmäßig ergänzt bzw. geändert werden. Mit ihm soll auch die aktuelle Rechtsprechung von EuGH, BVerfG und BFH übernommen werden. Die jeweils tagesaktuelle Fassung soll für alle Betroffenen abrufbar sein.

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