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FG Köln Urteil v. - 10 K 1442/07 EFG 2010 S. 2013 Nr. 23

Gesetze: FGO § 48 Abs 1 Nr 2, EStG § 16 Abs 1 Nr 1, EStG § 16 Abs 3 S 1, FGO § 60 Abs 3

Betriebsaufgabe:

Keine schleichende Betriebsaufgabe bei ruhendem Gewerbebetrieb

Leitsatz

1) Im Falle einer aus § 48 Abs. 1 Nr. 2 FGO hergeleiteten Klagebefugnis des Beteiligten einer Erbengemeinschaft liegen die Voraussetzungen einer notwendigen Beiladung (§ 60 Abs. 3 FGO) der Miterben nicht vor.

2) Auch bei einem Steuerpflichtigen, der über Jahre das Ruhen des Betriebes erklärt, kann keine schleichende Betriebsaufgabe angenommen werden.

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2013 Nr. 23
EStB 2011 S. 117 Nr. 3
UAAAD-54193

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FG Köln, Urteil v. 14.07.2010 - 10 K 1442/07

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