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IWB Nr. 20 vom Seite 765

Verlustverrechnung in Polen

Rahmenbedingungen und Gestaltungshinweise zur Verlustnutzung

Wojciech Stiller

Die in Polen geltenden Verlustverrechnungsmodalitäten sind sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen sehr restriktiv. In diesem Beitrag wird die steuerliche Behandlung von Verlusten dargestellt und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung sowie der Ansicht der polnischen Finanzverwaltung diskutiert. Zugleich wird auf Gestaltungsmöglichkeiten eingegangen, mit deren Hilfe in Polen unbeschränkt und beschränkt Steuerpflichtige die Verlustverwertung optimieren können.

I. Verluste natürlicher Personen

1. Horizontaler und vertikaler Verlustausgleich

[i] Polnische Gesetzestexte unter http://isap.sejm.gov.pl/search.jsp Das polnische Einkommensteuergesetz unterscheidet acht Einkunftsarten (Art. 10 Abs. 1 polEStG). Zur Ermittlung der Einkünfte aus einer Einkunftsart werden den Einnahmen die Ausgaben aus dieser Einkunftsart gegenübergestellt (Art. 9 Abs. 2 polEStG). Hieraus ergibt sich die Möglichkeit des horizontalen Verlustausgleichs (Verlustverrechnung innerhalb einer Einkunftsart).

[i]Beschränkung der Verlustverrechnung auf dieselbe Einkunftsart und Begriff der EinkünfteEinkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten werden grundsätzlich zusammengerechnet (Art. 9 Abs. 1a polEStG). Dies ermöglicht allerdings keine einkunftsarten-übergreifende Verlustnutzung (vertikaler Verlus...

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