OFD Niedersachsen - S 2836 - 17 - St 241

Steuerliches Einlagekonto bei wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Nach den Rechtsgrundsätzen im BStBl 2008 II S 573, gelten Verluste, die ein als Regiebetrieb geführter Betrieb gewerblicher Art erzielt, im Verlustjahr als durch die Trägerkörperschaft ausgeglichen und führen zu einem Zugang in entsprechender Höhe im steuerlichen Einlagekonto (§ 27 KStG). Der BFH begründet dies damit, dass Regiebetriebe rechtlich unselbständige Einheiten der Trägerkörperschaften sind, die finanzwirtschaftlich nicht Sondervermögen der Gemeinde darstellen. Demgemäß fließen Einnahmen der Regiebetriebe unmittelbar in den Haushalt und Ausgaben werden unmittelbar aus dem Haushalt der Trägerkörperschaft bestritten.

Die Grundsätze des BFH-Urteils sind auf im Übrigen nach § 5 KStG steuerbefreite Körperschaften entsprechend anzuwenden. Auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe sind rechtlich und wirtschaftlich unselbständige Vermögensbestandteile der steuerbefreiten Trägerkörperschaft. Verluste der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe führen deshalb in entsprechender Höhe zu einem Zugang im steuerlichen Einlagekonto.

Bei der Ermittlung der Höhe des Zugangs ist Tz. 17 S. 2 des BStBl 2002 I S. 935 (Anhang 14.I KStH 2008), sinngemäß anzuwenden. Ermittelt die steuerbefreite Körperschaft den Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes durch eine Einnahme-Überschuss-Rechnung, ist der Gewinn für Zwecke der Berücksichtigung von Verlusten als Zugang im steuerlichen Einlagekonto nach den Grundsätzen des Betriebsvermögensvergleichs zu schätzen.

OFD Niedersachsen v. - S 2836 - 17 - St 241

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
BB 2011 S. 51 Nr. 1
DB 2010 S. 2764 Nr. 50
ZAAAD-54028