NWB Kommentar Bilanzierung
2. Aufl. 2011
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§ 321 Prüfungsbericht
Ausgewählte Literatur
Hoffmann/Lüdenbach, Die imparitätische Berichterstattung des Abschlussprüfers nach § 321 Abs. 2 Satz 4 HGB n. F., DB 2003 S. 781
Ludewig, Gedanken zur Berichterstattung des Abschlussprüfers nach der Neufassung des § 321 HGB, WPg 1998 S. 595
Lück, Anforderungen an die Redepflicht des Abschlussprüfers, BB 2001 S. 404
Petersen/Zwirner, Die Abschlussprüfung im Lichte des BilMoG, WPg 2008 S. 967
Scheffler, Die Berichterstattung des Abschlussprüfers aus der Sicht des Aufsichtsrats, WPg 2002 S. 1289
Velte, Die Gehilfenfunktion des Abschlussprüfers für den Aufsichtsrat bei der Rechnungslegungsprüfung,
Velte, Die Stellungnahme zur Lagebeurteilung des Vorstands sowie krisenbehaftete Tatsachen im Prüfungsbericht, StuB 2009 S. 880
I. Regelungsgehalt
1. Überblick
1Über das Prüfungsergebnis hat der (Konzern-)Abschlussprüfer schriftlich Bericht zu erstatten und diesen Bericht einem beschränkten Adressatenkreis vorzulegen ( → Rz. 86). Insoweit kommt der Berichterstattung Vertraulichkeitscharakter zu. Demgegenüber ist der Bestätigungsverm...