Arbeitgeberzuschüsse zu französischer Krankenversicherung nicht steuerfrei
Leitsatz
1. Bezieht der in Frankreich wohnende Steuerpflichtige von einem deutschen Arbeitgeber Bezüge während der Freistellungsphase
der Altersteilzeit, so steht das Besteuerungsrecht Deutschland zu.
2. Eine gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zu Zahlungen an die Sozialversicherung besteht bei Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze
im deutschem Recht nicht. Allerdings ist der Arbeitgeber solange gesetzlich zur Zahlung eines Zuschusses an den Kläger verpflichtet,
wie dieser freiwillig in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist.
3. Wird diese freiwillige Versicherung aufgegeben, besteht eine vergleichbare gesetzliche Verpflichtung für den Arbeitgeber
zur Zahlung eines Zuschusses für die Versicherung in der französischen CPAM nicht. Die Arbeitgeberzuschüsse sind demzufolge
nicht steuerfrei.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 2096 Nr. 24 EStB 2011 S. 118 Nr. 3 IWB-Kurznachricht Nr. 5/2011 S. 155 SAAAD-53725
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