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Track 22 | Bilanzierung: Zeitpunkt der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen
Das FG Düsseldorf hat grundlegend zu der Frage des Zeitpunkts der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen bei bilanzierenden Unternehmen Stellung genommen. Gegen die Entscheidung wurde zwischenzeitlich Revision eingelegt, so dass der BFH Gelegenheit hat, die Bilanzierungsfragen höchstrichterlich zu klären.
Wann müssen bilanzierende Unternehmen Steuererstattungsansprüche aktivieren? Zu dieser Frage hat das Finanzgericht Düsseldorf jüngst grundlegend Stellung genommen. Die Finanzverwaltung hat die für den Kläger positive Entscheidung nicht akzeptiert. Der BFH erhält damit Gelegenheit, die Bilanzierungsfragen im Zusammenhang mit dem Zeitpunkt der Aktivierung von Steuererstattungsansprüchen höchstrichterlich zu klären. Das Revisionsverfahren wird unter dem Aktenzeichen geführt. Damit sind – wie immer bei anhängigen BFH-Verfahren – die Voraussetzungen für eine Zwangsruhe von Einsprüchen erfüllt.
Konkret betraf der Streitfall übrigens die Steuerfreiheit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten. Der EuGH hatte bekanntlich entschieden, dass die Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten umsatzsteuerfrei sind. Fraglich...