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BFuP Nr. 5 vom Seite 467

Kapitalflussrechnung nach DRS 2, eigenbetrieblicher Vermögensplan und kommunale Finanzrechnung – artverwandte Rechnungslegungsinstrumente zur Darstellung der Finanzlage

Von Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul und und Dr. Jörg Henkes, Universität des Saarlandes, Saarbrücken

Im Zuge der Umstellung des kommunalen Rechnungswesens von der Kameralistik auf die kommunale Doppik sehen sich die Kommunen in den meisten Bundesländern erstmals mit der Verpflichtung konfrontiert, eine Bilanz und eine Gewinn- und Verlustrechnung (im Kommunalbereich: Ergebnisrechnung) aufzustellen. Scheinbar erstmals sind sie zusätzlich verpflichtet, eine Kapitalflussrechnung (im Kommunalbereich: Finanzrechnung) aufzustellen. Der vorliegende Beitrag zeigt auf, dass eine Kapitalflussrechnung/Finanzrechnung in Form des eigenbetrieblichen Vermögensplanes tatsächlich bereits seit Jahren Bestandteil des eigenbetrieblichen und damit auch des kommunalen Rechnungswesens ist und dass sowohl eigenbetrieblicher Vermögensplan als auch kommunal-doppische Finanzrechnung ihren Ursprung im DRS 2 haben.

1 Einführung

Nach § 242 Abs. 3 HGB besteht ein kaufmännischer Jahresabschluss aus einer Bilanz und einer Gewinn- und Verlustrechnung. Nach § 264 Abs. 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft deren Abschluss um einen Anhang zu erweitern und einen Lagebericht aufzustellen. Nach derselben Vorschrift haben die gesetzlichen Vertreter einer kapitalmarktorientierten Kapitalgesellschaf...

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€15,00
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30 Tage

Seiten: 17
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Kapitalflussrechnung nach DRS 2, eigenbetrieblicher Vermögensplan und kommunale Finanzrechnung – artverwandte Rechnungslegungsinstrumente zur Darstellung der Finanzlage

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