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FG München Urteil v. - 15 K 2764/07 EFG 2010 S. 2105 Nr. 24

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1, HGB § 249 Abs. 1, AO § 162, FGO § 96 Abs. 1 S. 1, BGB § 320

Bildung einer Rückstellung für die Betreuung bereits abgeschlossener Lebensversicherungen

Leitsatz

1. Die bei Abschluss von Renten- und Lebensversicherungsverträgen gegenüber einem Versicherungsunternehmen nach Erhalt einer einmaligen Abschlussprovision seitens eines Versicherungsvertreters eingegangene Verpflichtung zur weiteren Betreuung der Verträge – für die keine separate Vergütung vereinnahmt wird – berechtigt aufgrund des Erfüllungsrückstands zur Bildung einer Rückstellung.

2. Die Höhe der Rückstellung wird mit 0,5 Mitarbeiterstunden je Vertrag und Jahr geschätzt.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 2105 Nr. 24
EStB 2011 S. 116 Nr. 3
VAAAD-53416

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FG München, Urteil v. 24.09.2009 - 15 K 2764/07

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