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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 420/06 U EFG 2011 S. 389 Nr. 4

Gesetze: UStG § 13b Abs. 1 Nr. 2, UStG § 13b Abs. 2 Satz 1, InsO § 170 Abs. 2, InsO § 173 Abs. 1, InsO § 173 Abs. 2, InsO § 208

Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren – Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer nach § 13b UStG

Leitsatz

  1. Auch bei Herausgabe von Sicherungsgut an den Sicherungsnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfolgt eine Lieferung der Gemeinschuldnerin an den Sicherungsnehmer und die Weiterlieferung an den erwerbenden Dritten erst zu dem Zeitpunkt, zu dem Sicherungsnehmer die sicherungsübereigneten Gegenstände verwertet.

  2. Liegt dieser Zeitpunkt nach der Insolvenzeröffnung, erfolgt die Lieferung nicht „außerhalb des Insolvenzverfahrens” i. S. d. § 13b UStG, so dass ein Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer ausscheidet.

  3. Die Anzeige der Masseunzulänglichkeit hindert den Erlass eines Steuerbescheides gegen den Insolvenzverwalter nicht.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 389 Nr. 4
NAAAD-52947

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2009 - 1 K 420/06 U

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