Verwertung von Sicherungsgut im Insolvenzverfahren –
Übergang der Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer nach § 13b UStG
Leitsatz
Auch bei Herausgabe von
Sicherungsgut an den Sicherungsnehmer vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens
erfolgt eine Lieferung der Gemeinschuldnerin an den Sicherungsnehmer und die
Weiterlieferung an den erwerbenden Dritten erst zu dem Zeitpunkt, zu dem
Sicherungsnehmer die sicherungsübereigneten Gegenstände verwertet.
Liegt dieser Zeitpunkt nach der
Insolvenzeröffnung, erfolgt die Lieferung nicht „außerhalb des
Insolvenzverfahrens” i. S. d. § 13b UStG, so dass ein Übergang der
Steuerschuld auf den Sicherungsnehmer ausscheidet.
Die Anzeige der
Masseunzulänglichkeit hindert den Erlass eines Steuerbescheides gegen den
Insolvenzverwalter nicht.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2011 S. 389 Nr. 4 NAAAD-52947
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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 13.03.2009 - 1 K 420/06 U
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