Anschaffungskosten einer GmbH-Beteiligung bei Gewährung einer Leibrente
Leitsatz
1. Werden GmbH-Anteile gegen eine Leibrente erworben, ist als Anschaffungskosten für die GmbH-Anteile der Betrag anzusetzen,
der dem nach § 14 BewG ermittelten, kapitalisierten Barwert der Rentenverpflichtung zum Zeitpunkt des Erwerbs entspricht.
2. Die geschätzen Anschaffungskosten bleiben davon unberührt, ob der Berechtigte länger lebt als erwartet oder eher stirbt.
3. Offen bleiben kann im Streitfall, ob, wenn der Empfänger der Leibrente die voraussichtliche Laufzeit der Rente überlebt,
die Rentenzahlungen ab diesem Zeitpunkt in vollem Umfang als Ertrag des Rentenstammrechts außerhalb einer Kapitalrückzahlung
anzusehen ist und damit beim Zahler der volle bzw. in Fällen des § 3c Abs. 2 EStG hälftige Werbungskostenabzug im Zahlungsjahr
gerechtfertigt ist.
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1187 Nr. 19 EFG 2010 S. 2009 Nr. 23 GmbHR 2010 S. 1162 Nr. 21 HAAAD-52923
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 28.04.2010 - 3 K 5794/08
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