Rechtmäßigkeit des vom FA gestellten Antrags auf
Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Leitsatz
1. Die Entscheidung des FA, das
Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Steuerschuldners zu
beantragen, ist eine Ermessensentscheidung, die gem. § 102 FGO von den
Gerichten nur daraufhin überprüft werden kann, ob die gesetzlichen
Grenzen des Ermessens überschritten sind oder von dem Ermessen in einer
dem Zweck der Ermächtigung nicht entsprechenden Weise Gebrauch gemacht
worden ist (vgl. , BFH/NV 2006, 900).
2. Nach höchstrichterlicher
Rechtsprechung kann die Beantragung eines Insolvenzverfahrens aufgrund
vollziehbarer, aber noch nicht bestandskräftiger Steuerforderungen nicht
als ermessensfehlerhaft beanstandet werden (,
BFH/NV 2004, 464).
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