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FG München Urteil v. - 12 K 1094/09

Gesetze: EStG § 15 Abs. 2, EStG § 15 Abs. 1, EStG § 16, EStG § 21 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, BGB § 722, BGB § 705, BGB § 712, BGB § 710, BGB § 709 Abs. 1, BGB § 711

Nichtanerkennung einer Betriebsaufspaltung zwischen einer Ehegatten-GbR und einer GmbH mit dem Ehemann als Alleingesellschaftergeschäftsführer

Leitsatz

1. Verpachtet eine Ehegatten-GbR, deren Geschäftsführung ausschließlich der zu 0 v.H. beteiligten Ehefrau obliegt, ein Grundstück an eine GmbH, deren Alleingesellschaftergeschäftsführer der Ehemann ist, und werden die aus der Verpachtung erzielten Einkünfte in der Einkommensteuererklärung hälftig verteilt sowie die Geschäftsführeraufgaben von der Ehefrau auch tatsächlich wahrgenommen, besteht zwischen der GbR und der GmbH mangels Beteiligungs- und Beherrschungsidentität und somit fehlender personeller Verflechtung keine Betriebsaufspaltung.

2. Da keine Betriebsaufspaltung im Streitjahr vorliegt, kann diese auch nicht beendet werden. Ein Aufgabegewinn- bzw. Verlust nach § 16 EStG ist daher nicht festzustellen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
DStRE 2011 S. 1053 Nr. 17
EAAAD-52911

Preis:
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FG München, Urteil v. 24.11.2009 - 12 K 1094/09

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