Arbeitshilfe Januar2011

Vorkurs der Berufsoberschule mit sechs Wochenstunden als Ausbildung i.S.v. § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a EStG neben Vollzeiterwerbstätigkeit - Mustereinspruch

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Kindergeld für ein Kind, das nach der Berufsausbildung einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachgeht und daneben einmal wöchentlich einen freiwilligen Vorkurs für eine staatliche Berufsoberschule, die dann später auch tatsächlich besucht wird, absolviert? - Befindet sich das Kind in Berufsausbildung mit der Folge, dass die Einkünfte aus der Vollzeiterwerbstätigkeit zu berücksichtigen sind? - Oder schließt die Vollzeiterwerbstätigkeit vielmehr eine Berücksichtigung als Kind aus, weil das Kind sie während des Wartens auf einen Ausbildungsplatz (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG) ausübt?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch werden folgende Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB SAAAD-52899