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BFH 17.06.2010 VI R 18/08, StuB 19/2010 S. 754

Einkommen-/Lohnsteuer | Bergmannsprämie für Arbeitnehmer eines nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmens

Auch ein Arbeitnehmer, der bei einem nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstehenden Unternehmen angestellt ist, kann Arbeitnehmer des Bergbaus i. S. des § 1 Abs. 1 BergPG sein und Anspruch auf die Bergmannsprämie haben (Bezug: § 1 Abs. 1 BergPG; § 1 BergPDV).

Praxishinweise

Die steuerfreie Bergmannsprämie ist zwischenzeitlich durch das Steueränderungsgesetz 2007 mit Wirkung ab 2008 abgeschafft worden. Nach § 3 des Gesetzes über Bergmannsprämien (BerPG) war dem Arbeitgeber die Gewährung der Bergmannsprämien im Rahmen des Lohnsteuerabzugsverfahrens übertragen. Der Arbeitgeber haftete auch für zu Unrecht gezahlte Prämien. Nach dem Urteil konnten auch Arbeitnehmer einer selbst nicht der bergbehördlichen Aufsicht unterstellten Bergbauspezialgesellschaft prä...

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