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LAG Berlin-Brandenburg 16.09.2010 2 Sa 509/10, NWB 40/2010 S. 3169

Arbeitsrecht | Kündigung wegen Bagatellbetrugs unwirksam

Die außerordentliche Kündigung einer seit 40 Jahren beschäftigten Arbeitnehmerin durch den Arbeitgeber ist unwirksam, wenn die Beschäftigte außerhalb des Kernbereichs ihrer Tätigkeit ein Vermögensdelikt zum Schaden des Arbeitgebers begeht. Im Streitfall beging die Arbeitnehmerin bei der Abrechnung für die Feier zu ihrem Dienstjubiläum einen Betrug. Der Schaden belief sich auf ca. 150 €.

Anmerkung:

Die Entscheidung ist eine der ersten im Anschluss an das Emmely-Urteil des BAG, demzufolge bei Bagatelldelikten alle Umstände des Einzelfalls umfassend zu würdigen sind und eine lange beanstandungsfreie Betriebszugehörigkeit im Rahmen dieser Interessenabwägung jedenfalls bei erstmaligem Nachweis einer Straftat einen stark relativierenden Effekt haben soll. Ähnlich entschied das ArbG Leipzig zugunst...

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