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KSR Nr. 10 vom Seite 9

Steuerfreie Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge

Vereinbarung eines durchschnittlichen Auszahlungsbetrags pro Stunde unschädlich

Alois Nacke

Der BFH hat eine Vereinbarung für zulässig erachtet, die steuerfreie Zulagen nach § 3b Abs. 1 EStG gestattet und trotzdem einen durchschnittlich festgelegten Auszahlungsbetrag pro Stunde erlaubt. Damit dürfte ein Gestaltungsmodell geschaffen worden sein, das im Niedriglohnsektor über den Einzelfall hinaus von Bedeutung sein kann.

Komplizierte Lohnberechnung

Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Arbeitgeber A betreibt einen Autohof, in dessen Gastronomiebereich Arbeitnehmer tätig sind, die in wechselnden Schichten rund um die Uhr arbeiten. Die Lohnzahlung sollte sich an einem durchschnittlichen Auszahlungsbetrag pro Stunde orientieren. Die Arbeitnehmer sollten z. B. im Streitzeitraum den Betrag von 4,65 € pro Stunde als durchschnittlichen Auszahlungsbetrag erhalten. Da sich wegen der Lohnschwankungen aufgrund unterschiedlicher Arbeitszeitplanung der zu versteuernde Grundlohn ändern konnte und damit auch der Auszahlungsbetrag pro Stunde variabel gewesen wäre, wurde ein Basisgrundlohn vereinbart, der neben anteiligem Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Arbeitgeberzuschuss zu den VWL insbesondere um eine variable Grundlohnergänzung so erhöht wurde, dass d...

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