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Umsatzsteuerliche Behandlung gemischt genutzter Grundstücke
Zuordnung zum Unternehmen und Vorsteuerabzug
Bei gemischt genutzten Grundstücken, die sowohl zur Erzielung von vorsteuerunschädlichen als auch vorsteuerschädlichen Umsätzen verwendet werden, stellt sich neben der Frage der Zuordnung zum Unternehmen regelmäßig auch die Frage nach der Höhe des Vorsteuerabzugs. In der Vergangenheit war diese Problematik – insbesondere die Zuordnung und Aufteilung von Vorsteuerbeträgen – immer wieder Gegenstand von BFH-Entscheidungen und BMF-Schreiben. Der Musterfall zeigt für Einzelunternehmen und Bruchteilsgemeinschaften zum einen die Zuordnungsmöglichkeiten zum Unternehmensvermögen – u. a. mittels des zum Jahresende auslaufenden „Seeling-Modells” – und zum anderen die Grundsätze des Vorsteuerabzugs und der Vorsteueraufteilung.
I. Einzelunternehmer
[i]47.500 € Vorsteuern aus BaukostenK lässt sich von Bauunternehmer B auf eigenem Grundstück ein zweigeschossiges Gebäude für 250.000 € zzgl. 47.500 € Umsatzsteuer errichten. Die Abnahme des Gebäudes durch K erfolgt am (Bauantrag ). Am gleichen Tag erhält K von B eine ordnungsgemäße Rechnung. Das Erdgeschoss (EG) umfasst eine Fläche von 150 qm und das Obergeschoss (OG) eine Fläche von 100 qm. Die folgenden Beispiele zeigen auf, wi...