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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - 5 K 687/2009 EFG 2010 S. 1987 Nr. 23

Gesetze: EStG § 4 Abs. 2 Satz 1, AO § 164 Abs. 2

Zeitpunkt der Berücksichtigung von aufgrund einer Außenprüfung festgesetzten Mehrsteuern als Verbindlichkeit

Leitsatz

Die Vorschrift des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG bezweckt die objektive Richtigkeit der Bilanz, die der Steuerveranlagung zu Grunde gelegt wird; gleich ob im Rahmen einer Erstveranlagung oder bei einer Bescheidänderung.

Hiernach sind die Prüferbilanzen, die den Änderungsbescheiden zu Grunde gelegt werden insoweit unrichtig, als von den erhöhten Gewinnen nicht die hierdurch kraft Gesetzes entstehenden Mehr-Betriebssteuern abgesetzt werden; jedenfalls dann, wenn hierüber geänderte Steuerbescheide für Umsatzsteuer und Gewerbesteuer vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 8/2011 S. 350
DStR 2011 S. 6 Nr. 14
DStRE 2011 S. 857 Nr. 14
EFG 2010 S. 1987 Nr. 23
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2011 S. 72
JAAAD-52568

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Finanzgericht Nürnberg, Urteil v. 16.06.2010 - 5 K 687/2009

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