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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 1 K 2690/09 E EFG 2011 S. 131 Nr. 2

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 5

Veräußerungsgewinn gemäß § 17 EStG – Anteilserwerb des Veräußerers durch Schenkung, Vermögensübertragung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge

Leitsatz

Bei der Ermittlung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, die der Veräußerer im Wege der vorweggenommenen Erbfolge durch Schenkung unter Vorbehalt des Nießbrauchs von einem Angehörigen erworben hat, ist der Ablösebetrag für den Verzicht des Rechtsvorgängers auf das Nießbrauchsrecht als nachträgliche Anschaffungskosten zu berücksichtigen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2012 S. 278 Nr. 5
EFG 2011 S. 131 Nr. 2
EStB 2011 S. 194 Nr. 5
Ubg 2012 S. 264 Nr. 4
ZAAAD-52541

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 06.08.2010 - 1 K 2690/09 E

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