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FG Münster Urteil v. - 11 K 2975/08 AO EFG 2011 S. 5 Nr. 1

Gesetze: AO § 46 Abs 3, Abs 4 S 1

Abtretung von Steuererstattungsansprüchen

Wirksamkeit einer Abtretungsanzeige

Leitsatz

1.) Die Abtretung eines Steuererstattungsanspruchs ist infolge Formmangels unwirksam, wenn anhand der Abtretungsanzeige nicht nachprüfbar ist, ob ein unzulässiger geschäftsmäßiger Erwerb i.S.v. § 46 Abs. 4 Satz 1 AO gegeben ist.

2.) Fehlen in der Abtretungsanzeige die nach § 46 Abs. 3 AO geforderten Angaben zum Abtretungsgrund bzw. dem zugrundeliegenden Lebenssachverhalt vollständig, so können diese nicht nachgeholt werden.

3.) Zur Frage des geschäftsmäßigen Erwerbs von Erstattungs- und Vergütungsansprüchen nach § 46 Abs. 4 Satz 1 AO.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2011 S. 5 Nr. 1
KAAAD-52533

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FG Münster, Urteil v. 07.07.2010 - 11 K 2975/08 AO

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