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BFH  - VI R 22/10 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 4, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 9 Abs 5 S 1, EStG § 4 Abs 5 S 1 Nr 5 S 2

Rechtsfrage

Regelmäßige Arbeitsstätte und Auswärtstätigkeit in Fällen des Outsourcing - Ist der Begriff der "regelmäßigen Arbeitsstätte" nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG auch auf nichtarbeitgebereigene Einrichtungen anwendbar - Behält der Arbeitnehmer beim unternehmensinternen Outsourcing seine regelmäßig Arbeitsstätte bei, wenn sich Ort und Gegenstand der Tätigkeit nicht ändern (hier: Ausgründung eines Beschäftigungsbereichs durch die Deutsche Telekom AG in die Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH und Zuweisung des Klägers zu diesem Tochterunternehmen für einen Zeitraum von 9 Monaten unter Beibehaltung der bisherigen Tätigkeit und des Tätigkeitsorts) - Abzug der Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als Fahrtkosten gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abzug einer Verpflegungskostenpauschale gem. § 9 Abs. 5 i.V. mit § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 EStG oder lediglich Ansatz der Entfernungspauschale gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG?

Auswärtstätigkeit; Fahrtkosten; Outsourcing; Regelmäßige Arbeitsstätte; Verpflegungsmehraufwand

Fundstelle(n):
AAAAD-52331

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VI R 22/10 - erledigt.

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