Der objektivierte Unternehmenswert

2. Aufl. 2010

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55292-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-54982-3

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Der objektivierte Unternehmenswert (2. Auflage)

11. Verprobung des Bewertungsergebnisses

Tatsächlich gezahlte Unternehmenskaufpreise können gemäß IDW S1 i. d. F. 2008 zur Verprobung der Unternehmensbewertung herangezogen werden.

„Tatsächlich gezahlte Preise für Unternehmen und Unternehmensanteile können – sofern Vergleichbarkeit mit dem Bewertungsobjekt und hinreichende Zeitnähe gegeben sind – zur Beurteilung der Plausibilität von Unternehmenswerten und Anteilswerten dienen, sie ersetzen aber keine Unternehmensbewertung.“

Die Information zu einem gezahlten Preis kann dabei aus einem zeitnahen Verkauf von Anteilen an dem zu bewertenden Unternehmen herrühren oder aber aus Preisen für Peer Group-Unternehmen abgeleitet werden. S. 419

„Vereinfachte Preisfindungen (z. B. Ergebnismultiplikatoren, umsatz- oder produktmengenorientierte Multiplikatoren) können im Einzelfall Anhaltspunkte für eine Plausibilitätskontrolle der Ergebnisse der Bewertung nach dem Ertragswertverfahren bzw. nach den DCF-Verfahren bieten.“

Die Preise von Peer Group-Unternehmen werden über Multiples nutzbar gemacht. Allerdings ist die Entwicklung der Grunddaten, etwa der Kursentwicklung, nur schwer interpretierbar. Dabei darf ni...

Der objektivierte Unternehmenswert

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