Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
LG Itzehoe 30.03.2010 1 S 145/09, NWB 38/2010 S. 3017

Bankrecht | Guthabenpfändung des Ehegatten-Oder-Kontos

Beim gemeinschaftlichen Oder-Konto darf jeder Inhaber für sich über das gesamte Guthaben verfügen. Dabei besteht die Besonderheit, dass die Bank nach dem Prioritätsgrundsatz grundsätzlich an den leisten muss, der ihr gegenüber dies zuerst verlangt. Auch die Pfändung und Überweisung des Guthabens zur Einziehung stellt ein derartiges Leistungsverlangen dar; daher ist bei Pfändung des Oder-Kontos durch einen Gläubiger des einen Ehepartners auch der Auszahlungsanspruch des anderen gesamtberechtigten Ehepartners umfasst. Dies gilt auch für Sozialleistungen.

Anmerkung:

Der primär berechtigte Ehepartner [i]Ehlers, NWB 35/2009 S. 2749kann sich vor dem Zugriff des Gläubigers des Partners auf das gemeinsame Konto nur dadurch schützen, dass er entweder binnen sieben Tagen nach Zahlungseingang ein Guthaben in Höh...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen