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NWB Nr. 38 vom Seite 3018

Regierungsentwurf zu umfassenderem Beschäftigtendatenschutz

[i]Gesetzentwurf abrufbar unter www.bmi.bund.de über „Top Schlagworte”Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes beschlossen. Arbeitnehmer sollen besser vor unrechtmäßiger Erhebung und Verwendung ihrer personenbezogenen Daten geschützt werden.
Eine heimliche Videoüberwachung ist nach den neuen Regelungen unzulässig. Strenge S. 3019Regeln sollen außerdem für die Erhebung biometrischer Merkmale gelten. [i]Konkretisierung und Verschärfung der Vorgaben an den ArbeitgeberEinen automatisierten Abgleich von Beschäftigtendaten sollen Arbeitgeber zur Aufdeckung von Straftaten oder anderen schwerwiegenden Pflichtverletzungen durch Beschäftigte, insbesondere zur Aufdeckung von Straftaten nach den §§ 266, 299, 331334 StGB, durchführen können, allerdings nur in anonymisierter oder pseudonymisierter Form (§ 32d Abs. 3 BDSG-RegE). Erst, wenn sich ein Verdachtsfall herauskristallisiert, sollen die Daten personalisiert werden dürfen. Betriebsvereinbarungen dürfen das Schutzniveau nicht zuungunsten der Beschäftigten unterschreiten.

Sog. Background-Checks des Arbeitgebers durch Zugriff auf Daten in sozialen Freundschafts-Netzwerken (z. B. facebook, studiVZ) sollen verboten sein. Zwar sollen Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse von Bewerbern weiterhi...

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