Arbeitshilfe Dezember 2012

Verdoppelung der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Jahre 2008 auf 1.200 Euro – Mustereinspruch

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Der Höchstbetrag der Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen i. S. des § 35a Abs. 3 EStG lautete bisher auf 600 €. Mit einer im Jahre 2008 durchgeführten Gesetzesänderung wurde dieser Höchstbetrag (im Rahmen des Konjunkturpakets I) für die Jahre ab 2009 auf 1.200 € verdoppelt. Fraglich ist, ob die Gesetzesfassung, bzw. die Anwendungsvorschriften so verstanden werden können, dass der höhere Betrag von 1.200 € bereits für das Jahr 2008 gewährt werden muss (vgl. hierzu NWB 2009 Heft Nr. 11 S. 763).

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB RAAAD-51913