5 vor IFRS-Grundlagen
1. Aufl. 2010
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VIII. Segmentberichterstattung
1. Ziel und Informationswert
155Durch die seit
in IFRS 8 geregelte Segmentberichterstattung soll den Abschlussadressaten
Informationen über die Art und die finanziellen Auswirkungen der von dem
jeweiligen Unternehmen ausgeübten Geschäftstätigkeiten in den
jeweiligen operativen Segmenten gewährt werden. Gemäß
IFRS 8.2 ist der Standard sowohl auf Einzel- wie auch auf
Konzernabschlüsse anwendbar. Enthält ein Finanzbericht sowohl den
Konzernabschluss als auch den Einzelabschluss des Mutterunternehmens, sind die
erforderlichen Informationen lediglich auf der Ebene des Konzernabschlusses zu
machen (IFRS 8.4).
156 [i]operative SegmenteEin Geschäftssegment (operating segment) ist nach IFRS 8.5 ein Bereich eines Unternehmens,
der unternehmerische Tätigkeiten betreibt, die zu Erlösen und Aufwendungen mit anderen Segmenten oder Dritten führen können,
dessen operatives Ergebnis regelmäßig von der verantwortlichen Unternehmensinstanz (chief operating decision maker) zum Zweck der Erfolgsbeurteilung sowie der Allokation von Ressourcen überprüft wird und
für den separate finanzwirtschaftliche Informationen vorliegen.
Nicht jeder Bereich eines Unternehmens ist no...