Auktionsaufgeld als Bestandteil des Zollwertes - Mustereinspruch
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Ist das Aufgeld, das der Käufer an den Auktionator dafür, dass dieser aufgrund des erteilten Auktionsauftrags für ihn mitgeboten hat, entrichten muss, in den Zollwert einzubeziehen oder wie eine Einkaufsprovision zu behandeln?
Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().
Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.
Fundstelle(n):
FAAAD-51379