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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 3879/08 E

Gesetze: EStG § 17 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 2 Satz 1, BewG § 12, AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

Anteilsveräußerung gegen Kaufpreisraten in Fremdwährung

Leitsatz

  1. Bei der Veräußerung einer wesentlichen Beteiligung gegen Kaufpreisraten in Fremdwährung ist die Kaufpreisforderung zur Ermittlung des Veräußerungspreises nach dem Euro-Referenzkurs der Europäischen Zentralbank im Zeitpunkt des Vollzugs des dinglichen Veräußerungsgeschäfts (Bewertungsstichtag) in EURO umzurechnen.

  2. Zum Zeitpunkt des Zuflusses der Kaufpreisraten eingetretene Wechselkursänderungen können regelmäßig keinen Bewertungsabschlag rechtfertigen.

  3. Der Rechtsgedanke des § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO findet insoweit keine Anwendung.

Fundstelle(n):
NAAAD-51197

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.07.2010 - 7 K 3879/08 E

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