Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 1907/06

Gesetze: BewG § 22 Abs. 1 Nr. 1, BewG § 22 Abs.4, BewG § 79 Abs. 1, BewG § 79 Abs. 2, WoBindG § 16 Abs. 1

Wertfortschreibung des Einheitswertes bei Wegfall der öffentlichen Förderung des Wohnraumes

Leitsatz

  1. Das Merkmal „öffentlich gefördert” ist eine rechtliche Eigenschaft, deren Wegfall eine Änderung der tatsächlichen Verhältnisse i.S.d. § 22 Abs. 1, 4 BewG darstellt.

  2. Die Mitteilung des Amtes für Wohnungs- und Siedlungswesen nach § 18 Abs. 1 S. 1 WoBindG , wonach die Eigenschaft „öffentlich gefördert” für die Wohneinheit enden soll, ist eine verbindliche Regelung, die angefochten werden muss, um nicht gewollte Rechtsfolgen zu verhindern.

  3. Als Hilfsmittel für die Schätzung der üblichen Miete darf das Finanzgericht auf die von den Finanzämtern erarbeiteten Mietspiegel zurückgreifen, soweit diese in ihren Aufgliederungen den Mietpreisregelungen und den Kriterien des § 79 Abs. 2 S. 2 BewG entsprechen.

  4. Bei der Ermittlung der Jahresrohmiete nach dem Mietpreisspiegel ist für Schönheitsreparaturen, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung vom Mieter zu übernehmen sind, ein Zuschlag auf den Mietwert vorzunehmen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
SAAAD-49403

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht, Urteil v. 22.04.2010 - 3 K 1907/06

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen