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Änderungen im Kapitalgesellschaftsrecht durch das FamFG
Systematisierung und Vereinfachung des Verfahrensrechts
Am ist das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) in Kraft getreten. Anders als die Abkürzung vermuten lässt, regelt das Gesetz nicht nur das Familienverfahrensrecht, sondern auch das Verfahrensrecht für Kapitalgesellschaften. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Regelungen, soweit Kapitalgesellschaften betroffen sind.
I. Überblick: Das Verfahrensrecht der Kapitalgesellschaften
[i]Auf zahlreiche Gesetze verstreute Regelungen Das Verfahrensrecht der Kapitalgesellschaften ist nicht einheitlich geregelt. Vorschriften finden sich zunächst in der ZPO und im GVG, daneben aber auch im GmbHG, AktG, UmwG, HGB, SpruchG und KapMuG. Weitere Regelungen fanden sich bislang im FGG, welches durch das FamFG abgelöst wurde.
[i]Unterschied: streitige und freiwillige GerichtsbarkeitDie Regelungen im früheren FGG und heutigen FamFG unterscheiden sich von den in den übrigen Gesetzen enthaltenen Verfahrensregeln dadurch, dass sie nicht zur sog. streitigen Gerichtsbarkeit, sondern zur sog. freiwilligen Gerichtsbarkeit gehören. Die freiwillige Gerichtsbarkeit, zu der neben den Registersachen (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister, Güterrechtsregister) z. B. auch Betreuungs- und Nachl...