Kriterien für den "Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung" bei einem Fachhochschuldozenten in 2004
Leitsatz
1) Für die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung bildet,
kommt es auf den inhaltlichen (qualitativen) Schwerpunkt der Betätigung des Steuerpflichtigen an.
2) Bei einem Hochschuldozenten mit freiberuflichen Nebentätigkeiten liegt der Mittelpunkt grds. in der Hochschule; allerdings
kann es von Bedeutung sein, wenn ein Dienstzimmer dort tatsächlich für den Dozenten zwar vorhanden ist, ihm aber nicht zur
Verfügung steht wegen anderweitiger Nutzung durch die Hochschule, mit der Folge, dass Arbeitszimmeraufwendungen unbegrenzt
abziehbar sind.
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1680 Nr. 20 KÖSDI 2010 S. 17230 Nr. 12 CAAAD-49109
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Online-Dokument
FG Münster, Urteil v. 05.07.2010 - 15 K 4254/06 E,Ki
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