Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH 19.07.2010 II ZR 56/09, NWB 35/2010 S. 2768

Prozessrecht | Heilung unzulässiger Vertretung bei Streit um Auseinandersetzungsguthaben

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts wird gerichtlich durch alle Gesellschafter vertreten, denen die Geschäftsführungsbefugnis zusteht, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichenden Regelungen enthält (§ 51 Abs. 1 ZPO i. V. mit 714 BGB). Die Gesellschafter können einen Vertretungsmangel durch (nachträglichen) Eintritt in den Prozess als gesetzliche Vertreter und Genehmigung der bisherigen Prozessführung heilen. Dazu reicht die Erklärung des Prozessbevollmächtigten der Gesellschaft in der mündlichen Verhandlung vor Gericht nicht aus, wenn er seine Vollmacht, für alle Gesellschafter Erklärungen abgeben zu können, nicht nachweist.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen